
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung (ZAR = Südafrikanischer Rand) ist auf ZAR 500.00 p/Person beschränkt.
Auf allen Flughäfen in Südafrika sind die Bank- und Wechselschalter zur Ankunft eines jeden internationalen Fluges geöffnet.
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Südafrika einen Reisepaß, der über die Rückreise hinaus gültig sein muß (empfehlenswert: 6 Monate). Für mitreisende Kinder ist ein Kinderpaß vorgeschrieben.
Zollfrei dürfen folgende Artikel nach Südafrika eingeführt werden:
1 L Spirituosen, 2 L Wein, 400 Zigaretten, 50 Zigarren, 250g Tabak, 250ml Eau de Toilette und 50ml Parfüm, außerdem Geschenke im Wert vom R 500.00.
Es besteht ein Einfuhrverbot für auotmatische Waffen, pornographisches Material und Drogen. Für Schußwaffen, Pflanzen und Tiere ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Es werden Abfluggebühren je Abflug von einem südafrikanischen Flughafen erhoben, die jedoch mit dem Ticketpreis bereits bezahlt werden.
Eine Ausnahme bilden kleinere Flughäfen in Südafrika, wie z.B. Phalaborwa, Hoedspruit oder Krüger Mpumalanga. Hier wird bei Abflug eine Gebühr von ZAR 80.00 p/Pers. (Stand: Jan 04) erhoben, die überwiegend Naturschutzzwecken zugute kommt.