Reisebedingungen der Uhambo eAfrica Touristik GmbH

Auf dieser Seite finden Sie unsere Reisebedingungen, die die Kommunikation und die vertraglichen Grundlagen zwischen Ihnen und uns bilden. Fragen hierzu beantworten unsere Mitarbeiter jederzeit gern.

1. Buchung der Reise

Die Reiseanmeldung ist Ihr verbindliches Angebot auf Abschuss eines Reisevertrages zu den im Prospekt, im Internet und im individuellen Schriften-Angebot angegebenen Bedingungen.

Die Reiseverträge kommen durch die Annahme der Anmeldung durch Uhambo eAfrica Touristik zu Stande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erfolgt jedoch in der Regel durch eine schriftliche Bestätigung von Uhambo eAfrica Touristik bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss.

Die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bleibt uns bis zum Reiseantritt vorbehalten.

Kein Reisebüro/keine Agentur ist berechtigt im Namen von Uhambo eAfrica Touristik über die Reisebestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus abweichende Leistungszusagen zu machen.

Weicht unsere schriftliche Bestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab oder fehlt die Bestätigung von Ihren Sonder-wünschen, so ist dieses ein neues Angebot von Uhambo eAfrica Touristik Ihnen gegenüber, an welches Uhambo eAfrica Touristik zehn Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses Angebotes zu Stande, wenn Sie die Annahme erklären.

Zusätzliche Vereinbarungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch Uhambo eAfrica Touristik.

 

2. Zahlung, Berechnung, Reiseunterlagen

Wenn Uhambo eAfrica als Reiseveranstalter auftritt, wird zur Absicherung der Kundengelder eine Ausfallversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung überreicht.

Sicherungsscheingeber für die Uhambo eAfrica Touristik ist: R + V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden

Mit unserer, auch telefonischer, Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag wird fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den unter Ziff. 4.b) genannten Gründen abgesagt werden kann, also spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt.

Die Beträge für An- und Restzahlungen ergeben sich aus der Reisebestätigung.

Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises haben Sie keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Uhambo eAfrica Touristik. Reise-unterlagen werden grundsätzlich erst bei vollständiger Zahlung des Reisepreises ausgehändigt.

Die Zahlung kann erfolgen per:

  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Kreditkartenzahlung.

Wir akzeptieren Master Card & Visa Card. 

 

3. Inhalt des Reisevertrages

Der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung.

Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen keinen Leistungsanspruch gegen Uhambo eAfrica Touristik, sondern haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter.

 

4a). Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Uhambo eAfrica Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Uhambo eAfrica Touristik behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung, der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Uhambo eAfrica Touristik Sie unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.

Preiserhöhungen nach diesem Zeit-punkt sind nicht zulässig. Übersteigen die Preiserhöhungen 5% des Reisepreises oder erfolgt eine erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung, so sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Uhambo eAfrica Touristik in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Uhambo eAfrica Touristik über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

 

4b). Rücktritt und Kündigung durch Uhambo eAfrica Touristik

Uhambo eAfrica Touristik kann vor Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt Uhambo eAfrica Touristik, so behält Uhambo eAfrica Touristik den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

b) Bis 3 Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen einer mit der Reise-Ausschreibung und Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

Sie sind unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und erhalten die geleistete Anzahlung unverzüglich zurück, sofern Sie nicht ein gegebenenfalls mögliches Angebot auf kostenlose Umbuchung innerhalb des Programmes von Uhambo eAfrica Touristik annehmen.

 

5a). Ersatzpersonen, Rücktritt

Sie haben das Recht, bis zum Reise-beginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt.

Uhambo eAfrica Touristik kann der Teilnahme eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzliche Vorschriften auch des Reiselandes oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte Uhambo eAfrica Touristik als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten.

Sie können bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber Uhambo eAfrica Touristik vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei Uhambo eAfrica Touristik.

Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Uhambo eAfrica Touristik steht bei Ihrem Rücktritt vom Vertrage, unter Verlust des Anspruchs auf den vereinbarten Reisepreis, eine angemessene Entschädigung gem. §651BGB zu.

Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Uhambo eAfrica Touristik durch anderweitige Verwertung der Reiseleistungen erwerben kann.

Uhambo eAfrica Touristik kann diesen Entschädigungsanspruch gemäß §621 Abs. 3 BGB pauschalisieren. Sofern Uhambo eAfrica Touristik diesen Anspruch pauschaliert, betragen die “Rücktrittsgebühren” nach Vertragsabschluss:

bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises,
vom 30. bis zum 25. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
vom 24. bis zum 16. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
vom 15. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises,
vom 10. bis 3. Tag vor Reisebeginn 95% und
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.

Ihr Recht, Uhambo eAfrica Touristik einen geringeren Entschädigungsanspruch nachzuweisen als gefordert, bleibt in jedem Falle unbenommen.

Evtl. Uhambo eAfrica Touristik entstehende Mehrkosten aufgrund einer Verspätung Ihrerseits, gehen zu Ihren Lasten.

Inhalt der Reisebedingungen werden die im Angebot und im Reisevertrag benannten Regelungen betreffend die Stornobedingungen der Leistungsträger sowie die Sonderregelungen betreffend Leistungen für Safaris, Treckings, Fahrten mit Luxuszügen und bestimmten Sonder-Reiseangeboten. Letzteres gilt im Übrigen auch für nicht erstattbare Flüge soweit Uhambo eAfrica Touristik hierauf ausdrücklich hingewiesen hat.

 

5b).Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Eine Erstattung erfolgt nur insoweit, als auch Uhambo eAfrica Touristik von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden.

Letzteres gilt auch bei nicht in Anspruch genommenen Teilleistungen durch Sie.

Umbuchungswünsche Ihrerseits, die nach Ablauf der obigen Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach einem Rücktritt vom Reisevertrag durch Ihre Neuanmeldung erfüllt werden.

Aufwendungen für Nebenleistungen, z.B. Besorgen von Visa, Devisen sowie kurzfristigen Buchungen telegrafische oder telefonische Reservierungen und Anfragen, gehen zu Ihren Lasten und werden gesondert in Rechnung gestellt. 

Die Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

 

6. Verspätung/ Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise, infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Uhambo eAfrica Touristik als auch Sie den Vertrag kündigen.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann Uhambo eAfrica Touristik für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Uhambo eAfrica Touristik ist in diesem Falle verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, Sie zurückzubefördern.

Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

7. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht/Abhilfeverlangen

Treten Leistungsstörungen auf, können Sie unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Uhambo eAfrica Touristik nicht zu vertreten hat.

Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung, sofern vorhanden, oder bei Uhambo eAfrica Touristik anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

Vor der Kündigung (§651e BGB) ist Uhambo eAfrica Touristik eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht Abhilfe unmöglich ist oder von Uhambo eAfrica Touristik verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz haben Sie gem. §651 g.I. BGB innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Uhambo eAfrica Touristik gelten zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie eine Anspruch nur gelten machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

Ansprüche Ihrerseits nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-heit, die auf einer fahrlässigen Pflicht-verletzung von Uhambo eAfrica Touristik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs-gehilfen von Uhambo eAfrica Touristik beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die gleiche Frist gilt für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Uhambo eAfrica Touristik oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Uhambo eAfrica Touristik beruhen.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren nach einem Jahr.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

Schweben zwischen Uhambo eAfrica Touristik und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis Sie oder Uhambo eAfrica Touristik die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert, insbesondere nach der Anspruchgeltendmachung die Ansprüche schriftlich zurückweist.

Ihr Reisebüro/Ihre Agentur tritt nur als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist deshalb nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen gegen Uhambo eAfrica Touristik durch Reisende entgegenzunehmen.

 

8. Beschränkung der Haftung

Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B. Expedtionscharakter) übernimmt Uhambo eAfrica Touristik im Hinblick auf diese Risiken keine Haftung, soweit Uhambo eAfrica Touristik nachweisen kann, dass Uhambo eAfrica Touristik kein eigenes Verschulden trifft.

Die vertragliche Haftung von Uhambo eAfrica Touristik für Schäden, die nicht

Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

  1. a) soweit ein Schaden des Reisenden wieder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
  2. b) soweit Uhambo eAfrica Touristik für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Uhambo eAfrica Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Hochzeitszeremonien usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gleiches gilt für Leistungsstörungen bei solchen Veranstaltungen, die Sie sich am Zielort von Reiseleitern, Agenturen oder Hotels vermitteln lassen.

Ein Schadensersatzanspruch gegen Uhambo eAfrica Touristik ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur untern bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Kommt Uhambo eAfrica Touristik die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsge-setzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach Afrika). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für den Verlust oder Beschädigung des Gepäcks.

Sofern Uhambo eAfrica Touristik in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Uhambo eAfrica Touristik nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Kommt Uhambo eAfrica Touristik bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuch und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Es liegt in der Natur von Safarireisen, dass Sie in der Wildnis – zwar wohlbehütet von Ihrem Safaribegleiter – gewissen Gefahren ausgesetzt sind; insbesondere dann, wenn Sie den Anweisungen des Safaribegleiters nicht folgen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Leistungsträger vor Ort, insbesondere Safari-Lodges, Nationalparks und Safariunternehmen gesetzlich verpflichtet sind, Ihnen vor Beginn einer Leistung ein Formular (in englischer Sprache) zur Unterschrift vorzulegen, auf welchem Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie auf alle Schadenersatzforderungen im voraus verzichten, also eine Enthaltungserklärung.

Wird diese Erklärung unterzeichnet, gilt der Haftungsausschluss sowohl für den örtlichen Leistungsträger, wie auch für den Veranstalter. Erfolgt keine Unter-zeichnung, besteht das Recht des Leistungsträgers, Sie in diesen Leistungsteil nicht mit einzubeziehen, ohne dass Sie ein Recht auf Entschädigung oder Reduzierung des Reisepreises haben.

Ihren Reiseunterlagen liegt die übliche englische Fassung zur Information bei, geringfügige Abweichungen sind denkbar.

Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie aufgrund des Haftungsausschlusses gegenüber dem Leistungsträger auch keine weitergehenden Schadensersatzforderungen an Uhambo eAfrica Touristik GmbH stellen können. Wir empfehlen daher dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen.

Uhambo eAfrica Toursitk ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, ist zunächst die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens mitzuteilen. Sobald die Identität endgültig feststeht, werden Sie sofort unterrichtet. Zu Ihrer Information liegen die Kundeninformationen für Flugreisende an. Diese werden Gegenstand der Reisebedingungen. Wir empfehlend dringend deren Beachtung, da Fluginformationen je Airline voneinander abweichen können.

 
9. Abtretungsverbot

Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen Uhambo eAfrica Touristik an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte.

Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

 

10. Reisedokumente, Paß-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, werden von Uhambo eAfrica Touristik über die Bestimmungen von Pass, Visa, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ihres Urlaubslandes informiert. Staatsangehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften bzw. Konsulaten erkundigen.

Sie sind verpflichtet, Besonderheiten in Ihrer Person und in der Ihrer Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren.

Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden wichtigen Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich.

Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch die schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch Uhambo eAfrica Touristik bedingt sind.

Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und Österreich benötigen für die Reise nach Afrika einen gültigen Reisepass bei Aufenthalten von bis zu 3 Monaten im Zielgebiet. Bei längerem Aufenthalt gilt ein Besucher in einigen Ländern nicht mehr als Tourist, und es gelten besondere Bestimmungen, über die Uhambo eAfrica Touristik auf Anfrage Auskunft erteilt.

Reisepässe müssen am Tage der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6-8 Wochen dauern.

Folgende Einreisebestimmungen sollten Sie beachten: Für die Einreise in die Länder des südlichen Afrika und auf die Seychellen benötigen deutsche Staatsbürger, Schweizer und Österreicher einen gültigen Reisepass. Für die Einreise nach Tanzania, Zambia, Kenia ist ein Visum erforderlich, dessen Beantragung ca. 4 Wochen dauert.

Als Gesundheitsbestimmungen sind zu beachten: Tanzania: Gelbfieberimpfung und Malariaprophylaxe. Länder des südlichen Afrika: Malariaprophylaxe, wenn Sie sich in die Wildschutzgebiete und subtropisch geprägten Gebiete begeben.

Uhambo eAfrica Touristik weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann. Es wird deshalb dringend empfohlen, Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente ausschließlich im Handgepäck zu befördern.

 

11. Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis grundsätzlich nicht enthalten, da es zahlreiche Varianten für unterschiedliche Ansprüche gibt. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird jedoch dringend empfohlen.

Sie erhalten ausführliche Informationen und Unterlagen für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung mit Ihrer Reisebestätigung.

Uhambo eAfrica Touristik empfiehlt außerdem dringend den Abschluss zusätzlicher Kranken- und Reisegepäckversicherungen.


12. Miete von Fahrzeugen

Bei Anmietung von Fahrzeugen muss im vor Ort zu unterzeichnenden Mietvertrag jede Person aufgeführt werden, die das Fahrzeug fahren soll.

Wird ein Mietfahrzeug von anderen Personen als denen im Vertrag aufgeführten gefahren, entfällt der Versicherungsschutz.

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

IT-Nummer IT0LH2UH001-007

Veranstalter

Uhambo eAfrica Touristik GmbH
Sperbergasse 27c
31303 Burgdorf
Telefon: 05136 / 972 260
Fax: 05136 / 972 2626
email: reise@uhambo.de
Internet: www.sareisen.com

>